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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte. Durch Erteilung des ersten Auftrags werden sie auch Bestandteil aller zukünftigen Geschäfte. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. In der Entgegennahme von Warenlieferungen sowie in einer Auftragsausführung liegt kein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Warenlieferanten bzw. Auftraggebers. Abweichende Bedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich bestätigt werden, sind für den Verkäufer unverbindlich.

2. Angebot und Vertragsschluß

Unsere Angebote sind grundsätzlich für uns freibleibend. Alle Aufträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als besonderes Geschäft.

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften der Liefergegenstände.>

3. Preise und Zahlung

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, ab Werk bzw. ab Lager, ausschließlich Sonderverpackung, Fracht, Versicherung.

Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, sofern sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn die Beträge auf einem unserer Konten endgültig verfügbar sind. Sie werden auf unsere Forderung nach Maßgabe der §§ 366 II, 367 I BGB verrechnet.

Treten wir oder der Besteller aus von ihm zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück oder gelangt der Vertrag aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, können wir für unsere Aufwendungen einschließlich entgangenen Gewinns ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Ersatz von 20% des Auftragswerts verlangen. Wir sind berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen, wie auch der Besteller nachweisen kann, daß uns ein Schaden nicht oder deutlich geringer als 20% entstanden ist.

Der Verkäufer hat das Recht, vom Käufer ab Fälligkeit die Zahlung von Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz oder in Höhe der üblichen Bankzinsen zu verlangen.

4. Lieferung

Teillieferungen sind zulässig. Die von uns genannten Termine und Fristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor der Käufer die ihm obliegende Mitwirkungshandlung vorgenommen und eine vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir die Ware bis zum Ablauf der Frist abgesandt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., - auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

Fallen unsere Bezugsquellen ganz oder teilweise weg, sind wir nicht verpflichtet, uns bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Falle sind wir berechtigt, verfügbare Warenmengen unter angemessener Berücksichtigung des Eigenbedarfs aufzuteilen.

5. Versandgefahr

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Werk oder ab Lager für Rechnung des Käufers und selbst dann auf seine Gefahr, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wir behalten uns die Wahl des Versandwegs und der Versandart vor.

Erfolgt die Lieferung frachtfrei, so trägt der Käufer die Mehrkosten, die durch besondere Versandwünsche, durch nach Vertragsabschluß eingetretene Frachterhöhungen und durch Versanderschwerungen entstehen.

Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltswaren erwirbt der Käufer kein Eigentum an der neuen Sache. Die Be- und Verarbeitung durch den Käufer erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Die neue Sache dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Werts der Vorbehaltsware.

Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungs- oder - mangels eines solchen - Verkehrswerts der Sache. Für die aus der Verarbeitung entstehende neuen Sache gilt das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer gilt in diesem Falle als Verwahrer.

Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung bis zur Höhe des Rechnungswerts der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Verkauft der Verkäufer die Vorbehaltsware, ohne oder nach Bearbeitung zusammen mit nicht uns gehörenden Waren, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Werts der Vorbehaltsware, die mit anderen Waren Gegenstand diese Kaufvertrags oder Teil des Kaufvertrags ist.

Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung unseres Eigentums durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig und vollständig nachkommt.

Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nachkommt, werden wir die Forderungen nicht einziehen. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Der Eigentumsvorbehalt nach den vorstehenden Bestimmungen gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit die Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Mängelgewährleistung, Rügepflicht

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen und uns durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Beanstandungen hinsichtlich Art, Menge und Beschaffenheit unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer offene Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware oder vor Weiterverkauf/Verwendung der Ware und verdeckte Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung und innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware rügt. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn der Käufer uns Gelegenheit gibt, die Berechtigung von Beanstandungen zu überprüfen; andernfalls gilt die Ware als vertragsgemäße Erfüllung. Beschädigungen der Verpackung und hierdurch entstandene Schäden wird sich der Käufer im eigenen Interesse von Transportführern bescheinigen lassen. Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an uns zurückgesandt werden.

Der Käufer hat insbesondere bei umfangreicheren Arbeiten durch Probeverarbeitung festzustellen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.

Änderungen in der Konstruktion und Beschaffenheit der Ware entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die wir oder unsere Zulieferanten nach Vertragsschluß allgemein vornehmen und die Qualität und Funktionsfähigkeit dieses Produktes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

Bei Vorliegen von Mängeln, auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, liefern wir nach unserer Wahl Ersatz, gewähren Preisnachlaß oder bessern nach. Steht fest, daß Nachlieferung und Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen sind, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die dadurch entstehen, daß der Liefergegenstand mit fremden Teilen verbunden oder vermischt wird. Weitere Ansprüche des Kunden sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und für die der Verkäufer nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einzustehen hat. In jedem Fall obliegt dem Käufer/Verwender der Ware gerade wegen der besonderen Gefahr von Folgeschäden eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Prüfung der Verwendbarkeit der gelieferten Waren. Die sachgemäße Einlagerung der gelieferten Waren ist Voraussetzung für die Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des Käufers.

8. Rückgabebelehrung

Widerrufsrecht
Privatkunden können die erhaltene Ware ohne Angaben von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Eingang der Ware beim Empfänger (bei derwiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (zum Beispiel bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an Haufler Composites GmbH & Co.KG, Kalkstraße 8, 89143 Blaubeuren.
Gewerbliche Kunden sind vom Widderrufsrecht ausgeschlossen.

9. Anwendungstechnische Hinweise

Anwendungstechnische Hinweise geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen und Herstellerauskünften. Alle Angaben und Auskünfte sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich. Sollte gleichwohl im Hinblick auf anwendungstechnische Hinweise eine Haftung des Verkäufers in Betracht kommen, so beschränkt sie sich auf den Wert der von uns gelieferten Waren.

10. Haftung

Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unbeschadet der vorstehenden Vereinbarung haften wir nur in Höhe des Warenwerts.

11. Sonstiges

Erfüllungsort für die Lieferung ist unsere jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Blaubeuren.

Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist Ulm, sofern der Käufer Vollkaufmann ist.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unberührt. Die Vertragspartner werden unwirksame Teile durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

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